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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landes-Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg.
Die Abkürzung für das Gesetz heißt: L-BGG

Barriere-frei heißt:
Es darf keine Hindernisse geben.
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut nutzen können.

Der Landes-Verband für Menschen mit
Körper- und Mehrfach-Behinderung Baden-Württemberg e.V.
- kurz: Landes-Verband -
will seine Internet-Seiten barriere-frei haben.

Wir erklären:
welche Hilfen gibt es,
damit die Internet-Seite barriere-frei ist?
Diese Erklärung heißt:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wir erklären:

  • Ist die Internet-Seite barriere-frei?
  • Was ist noch nicht barriere-frei?
  • Wer hat die Internet-Seite geprüft?
  • Wie melden Sie eine Barriere?
  • Wie bekommen Sie Hilfe?

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seiten:
www.toiletten-fuer-alle-bw.de
www.changing-places.de
www.wc4all.de


1. Ist diese Internet-Seite barriere-frei?

Diese Internet-Seite ist noch nicht ganz barriere-frei.
Das heißt:
Es gibt noch Barrieren.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Wir arbeiten weiter daran,
Barrieren zu beseitigen.

Diese Teile sind schon barriere-frei:

  • Wir haben Fotos mit Beschreibungen.
    Das ist wichtig für blinde Menschen.
  • Wir haben 1 Video mit Gebärden-Sprache.
    Das ist wichtig für gehörlose Menschen.
    Das Video zeigt die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee.
  • Wir haben 3 Videos mit Unter-Titel.
    Das ist wichtig für gehörlose und schwerhörige Menschen.
    2 Videos erklären, was eine „Toilette für alle“ ist.
    1 Video zeigt die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee.
  • Wir haben Informationen in Leichter Sprache.
    Das ist wichtig,
    damit alle Menschen die Informationen verstehen.


2. Was ist noch nicht barriere-frei?

Wir erklären,
wo es auf dieser Internet-Seite Barrieren gibt.

  • Dokumente
    Einige Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
    Zum Beispiel:
    Der INFOdienst (pdf)
    Die Förder-Aufrufe des Landes
    Die Liste der aktuellen Orte der „Toiletten für alle“ (pdf)
    Das Rezept-Buch mit den Back-Rezepten
    Sie können die Rezepte als Text auf der Internet-Seite lesen.

  • Videos
    Einige Videos haben keine Unter-Titel.
    Das sind Videos,
    die wir von anderen Stellen haben.
    Es wird für diese Videos keine Unter-Titel geben.

  • Audios
    Man kann die Audios nur hören.
    Das heißt:
    Es gibt keine Alternativ-Texte.
    Man kann die Audios nur hören.
    Man kann die Texte nicht lesen.

  • Gebärden-Sprache
    Es gibt nur 1 Video in Gebärden-Sprache.

Wir arbeiten weiter daran,
Barrieren zu beseitigen.
Das ist sehr viel Arbeit.
Es wird sehr lange dauern
bis alle Barrieren weg sind.

Das Gesetz sagt:
Barrieren zu beseitigen, ist viel Arbeit.
In schwerer Sprache heißt es:
Das kann eine unverhältnismäßige Belastung sein.
Zum Beispiel:
Das Beseitigen der Barrieren kostet viel Geld.
Oder es fehlen Menschen, die die Barrieren beseitigen können.
Das Gesetz sagt:
Dann gibt es eine Ausnahme von der Barriere-Freiheit.
Die Ausnahme heißt in schwerer Sprache:
unverhältnismäßige Belastung.

Es gibt Barrieren,
die wir nicht beseitigen können.
Zum Beispiel:
Es gibt eine Land-Karte mit allen „Toiletten für alle“.
Diese Land-Karte ist von google maps.
Diese Land-Karte ist nicht barriere-frei.

Dokumente, Audios und Videos,
die vor dem 23. September 2018 auf die Internet-Seite gestellt wurden,
sind nicht barriere-frei.
Das Gesetz sagt:
Alte Dateien müssen nicht barriere-frei sein.
Das heißt:
die Barrieren bleiben.


3. Wer hat die Internet-Seite geprüft?
Erklärung zur Barriere-Freiheit

Es gibt ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung für das Gesetz heißt: BITV 2.0

Das Gesetz sagt,
wie man Internet-Seiten barriere-frei macht.

Wir haben diese Internet-Seite geprüft.
Wir haben geprüft,
ob diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Einige Inhalte sind nicht barriere-frei.
Diese Inhalte stehen bei Punkt 2.

Wir haben diese Erklärung am 8. Juni 2021 geschrieben.
Wir haben die Internet-Seite noch ein Mal am 16. Februar 2024 geprüft.


4. Wie melden Sie eine Barriere?

Es ist dem Landes-Verband wichtig,
dass diese Internet-Seite barriere-frei ist.

Sie haben noch mehr Barrieren
auf dieser Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Inhalte,
die nicht barriere-frei sind?

Bitte sagen Sie uns das.
Oder Sie schreiben uns einen Brief.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.

Das ist die Adresse:
Landes-Verband für Menschen mit
Körper- und Mehrfach-Behinderung Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart

Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefon-Nummer heißt: 0711 – 505 39 89 0

Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse heißt: barrierefrei@lvkm-bw.de


5. Wie bekommen Sie Hilfe?
Schlichtungs-Verfahren

Sie haben dem Landes-Verband eine Barriere gesagt.
Oder Sie haben den Landes-Verband etwas gefragt.
Dann muss der Landes-Verband Ihnen antworten.
Der Landes-Verband hat dazu 4 Wochen Zeit.

Der Landes-Verband hat Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht einverstanden?

Dann hilft Ihnen die Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle ist beim
Landes-Kompetenz-Zentrum Barriere-Freiheit.
Die Abkürzung heißt: LZ BARR.

Schreiben Sie einen Brief.

Das ist die Adresse:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Internet-Seite: www.barrierefreiheit-bw.de

Sie können auch anrufen.
Die Telefon-Nummer heißt: 0711 123 39375

Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse heißt: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Die Schlichtung kostet kein Geld.

Es gibt auch ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine können klagen.
Oder Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn der Landes-Verband sich nicht an das Gesetz hält.

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