Erklärung zur Barriere-Freiheit
Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landes-Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg.
Die Abkürzung für das Gesetz heißt: L-BGG
Barriere-frei heißt:
Es darf keine Hindernisse geben.
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut nutzen können.
Der Landes-Verband für Menschen mit
Körper- und Mehrfach-Behinderung Baden-Württemberg e.V.
- kurz: Landes-Verband -
will seine Internet-Seiten barriere-frei haben.
Wir erklären:
welche Hilfen gibt es,
damit die Internet-Seite barriere-frei ist?
Diese Erklärung heißt:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wir erklären:
- Ist die Internet-Seite barriere-frei?
- Was ist noch nicht barriere-frei?
- Wer hat die Internet-Seite geprüft?
- Wie melden Sie eine Barriere?
- Wie bekommen Sie Hilfe?
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seiten:
www.toiletten-fuer-alle-bw.de
www.changing-places.de
www.wc4all.de
1. Ist diese Internet-Seite barriere-frei?
Diese Internet-Seite ist noch nicht ganz barriere-frei.
Das heißt:
Es gibt noch Barrieren.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Wir arbeiten weiter daran,
Barrieren zu beseitigen.
Diese Teile sind schon barriere-frei:
- Wir haben Fotos mit Beschreibungen.
Das ist wichtig für blinde Menschen. - Wir haben 1 Video mit Gebärden-Sprache.
Das ist wichtig für gehörlose Menschen.
Das Video zeigt die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee. - Wir haben 3 Videos mit Unter-Titel.
Das ist wichtig für gehörlose und schwerhörige Menschen.
2 Videos erklären, was eine „Toilette für alle“ ist.
1 Video zeigt die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee. - Wir haben Informationen in Leichter Sprache.
Das ist wichtig,
damit alle Menschen die Informationen verstehen.
2. Was ist noch nicht barriere-frei?
Wir erklären,
wo es auf dieser Internet-Seite Barrieren gibt.
-
Dokumente
Einige Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
Zum Beispiel:
Der INFOdienst (pdf)
Die Förder-Aufrufe des Landes
Die Liste der aktuellen Orte der „Toiletten für alle“ (pdf)
Das Rezept-Buch mit den Back-Rezepten
Sie können die Rezepte als Text auf der Internet-Seite lesen. -
Videos
Einige Videos haben keine Unter-Titel.
Das sind Videos,
die wir von anderen Stellen haben.
Es wird für diese Videos keine Unter-Titel geben. -
Audios
Man kann die Audios nur hören.
Das heißt:
Es gibt keine Alternativ-Texte.
Man kann die Audios nur hören.
Man kann die Texte nicht lesen. -
Gebärden-Sprache
Es gibt nur 1 Video in Gebärden-Sprache.
Wir arbeiten weiter daran,
Barrieren zu beseitigen.
Das ist sehr viel Arbeit.
Es wird sehr lange dauern
bis alle Barrieren weg sind.
Das Gesetz sagt:
Barrieren zu beseitigen, ist viel Arbeit.
In schwerer Sprache heißt es:
Das kann eine unverhältnismäßige Belastung sein.
Zum Beispiel:
Das Beseitigen der Barrieren kostet viel Geld.
Oder es fehlen Menschen, die die Barrieren beseitigen können.
Das Gesetz sagt:
Dann gibt es eine Ausnahme von der Barriere-Freiheit.
Die Ausnahme heißt in schwerer Sprache:
unverhältnismäßige Belastung.
Es gibt Barrieren,
die wir nicht beseitigen können.
Zum Beispiel:
Es gibt eine Land-Karte mit allen „Toiletten für alle“.
Diese Land-Karte ist von google maps.
Diese Land-Karte ist nicht barriere-frei.
Dokumente, Audios und Videos,
die vor dem 23. September 2018 auf die Internet-Seite gestellt wurden,
sind nicht barriere-frei.
Das Gesetz sagt:
Alte Dateien müssen nicht barriere-frei sein.
Das heißt:
die Barrieren bleiben.
3. Wer hat die Internet-Seite geprüft?
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Es gibt ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung für das Gesetz heißt: BITV 2.0
Das Gesetz sagt,
wie man Internet-Seiten barriere-frei macht.
Wir haben diese Internet-Seite geprüft.
Wir haben geprüft,
ob diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Einige Inhalte sind nicht barriere-frei.
Diese Inhalte stehen bei Punkt 2.
Wir haben diese Erklärung am 8. Juni 2021 geschrieben.
Wir haben die Internet-Seite noch ein Mal am 16. Februar 2024 geprüft.
4. Wie melden Sie eine Barriere?
Es ist dem Landes-Verband wichtig,
dass diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Sie haben noch mehr Barrieren
auf dieser Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Inhalte,
die nicht barriere-frei sind?
Bitte sagen Sie uns das.
Oder Sie schreiben uns einen Brief.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Das ist die Adresse:
Landes-Verband für Menschen mit
Körper- und Mehrfach-Behinderung Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefon-Nummer heißt: 0711 – 505 39 89 0
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse heißt: barrierefrei@lvkm-bw.de
5. Wie bekommen Sie Hilfe?
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben dem Landes-Verband eine Barriere gesagt.
Oder Sie haben den Landes-Verband etwas gefragt.
Dann muss der Landes-Verband Ihnen antworten.
Der Landes-Verband hat dazu 4 Wochen Zeit.
Der Landes-Verband hat Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht einverstanden?
Dann hilft Ihnen die Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle ist beim
Landes-Kompetenz-Zentrum Barriere-Freiheit.
Die Abkürzung heißt: LZ BARR.
Schreiben Sie einen Brief.
Das ist die Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Internet-Seite: www.barrierefreiheit-bw.de
Sie können auch anrufen.
Die Telefon-Nummer heißt: 0711 123 39375
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse heißt: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Es gibt auch ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine können klagen.
Oder Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn der Landes-Verband sich nicht an das Gesetz hält.