Declaration of accessibility (de)
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
www.toiletten-fuer-alle-bw.de
www.wc4all.de
www.changing-places.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseiten sind wegen den folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Angebote
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Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
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PDF- und Word-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die Ausgaben der INFOdienste, der Förderaufrufe und der Antragsformulare des Landes für die Investitionsförderung „Toilette für alle“, die Liste der aktuellen Standorte (pdf). Das Rezeptbuch ist nicht barrierefrei. Alternativ gibt es die Backrezepte in Textform auf der Internetseite in der Rubrik „Zum Backen“.
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Audiobeiträge unter „Zum Anhören“ sind nicht barrierefrei. Eine Transkription gibt es nicht.
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Die Videos von Baden TV (über die Eröffnung der „Toilette für alle“ im Mundenhof Freiburg) und von RTF1 (über die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Bahnhof Metzingen) unter „Zum Anschauen“ sind nicht barrierefrei. Untertitel sind nicht vorhanden und auch nicht nachträglich geplant.
- Informationen in deutscher Gebärdensprache fehlen. Ausnahme: Video über die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee.
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PDF- und Word-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die Ausgaben der INFOdienste, der Förderaufrufe und der Antragsformulare des Landes für die Investitionsförderung „Toilette für alle“, die Liste der aktuellen Standorte (pdf). Das Rezeptbuch ist nicht barrierefrei. Alternativ gibt es die Backrezepte in Textform auf der Internetseite in der Rubrik „Zum Backen“.
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Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei gestaltet, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG (insbesondere fehlende personelle und finanzielle Ressourcen) geltend gemacht wird.
- Eine Google-Maps-Karte mit den eingetragenen Standorten von „Toiletten für alle“ in Baden-Württemberg ist in die Internetseiten ohne Alternative eingebunden.
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Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, Audios und Videos, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. Juni 2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Juni 2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Telefon oder Post:
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Frau Jutta Pagel-Steidl
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
E-Mail: barrierefrei@lvkm-bw.de
Telefon 0711 / 505 3989 0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Internetseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Did you know?
The German title of the campaign „Changing Places“ is „Toiletten fuer alle“, „toilets for all“.