Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

www.toiletten-fuer-alle-bw.de
www.wc4all.de
www.changing-places.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseiten sind wegen den folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Angebote

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

    • PDF- und Word-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die Ausgaben der INFOdienste, der Förderaufrufe und der Antragsformulare des Landes für die Investitionsförderung „Toilette für alle“, die Liste der aktuellen Standorte (pdf). Das Rezeptbuch ist nicht barrierefrei. Alternativ gibt es die Backrezepte in Textform auf der Internetseite in der Rubrik „Zum Backen“.
       
    • Audiobeiträge unter „Zum Anhören“ sind nicht barrierefrei. Eine Transkription gibt es nicht.
       
    • Die Videos über die Eröffnungen von „Toiletten für alle“ von Baden TV (Rastatt), von Baden TV Süd (Mundenhof Freiburg, mobile „Toilette für alle“ Freiburg) und von RTF1 (Bahnhof Metzingen) unter „Zum Anschauen“ sind nicht barrierefrei. Untertitel sind nicht vorhanden.
       
    • Informationen in deutscher Gebärdensprache fehlen. Ausnahme: Video über die Eröffnung der „Toilette für alle“ am Ebnisee.
  2. Unverhältnismäßige Belastung

    Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei gestaltet, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG (insbesondere fehlende personelle und finanzielle Ressourcen) geltend gemacht wird.

    • Eine Google-Maps-Karte mit den eingetragenen Standorten von „Toiletten für alle“ in Baden-Württemberg ist in die Internetseiten ohne Alternative eingebunden.
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    • Dokumente, Audios und Videos, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Juni 2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 16. Februar 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Telefon oder Post:

Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Frau Jutta Pagel-Steidl
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
E-Mail: barrierefrei@lvkm-bw.de
Telefon 0711 / 505 3989 0

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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