Planungsgrundlage

Eine gute Planung ist das A und O. Wenn Sie eine „Toilette für alle“ schaffen wollen, gibt die Planungsgrundlage DIN 18040-1 wertvolle Hinweise.

DIN 18040-1

In Baden-Württemberg wurde die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) als technische Baubestimmung und verbindliche Planungsgrundlage – in Teilen - eingeführt.

Die DIN 18040-1 beschreibt in Ziffer 5.3.6 die Anforderungen an Liegen wie folgt:

„Ist in einem Sanitärraum eine Liege als zweckentsprechende Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgesehen, muss der Raum so dimensioniert werden, dass eine Liege mit den Maßen von 180 cm Länge, 90 cm Breite 46 cm bis 48 cm Höhe aufgestellt werden kann. Vor der Liege muss eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Es sind auch Klappliegen möglich.

In Raststätten und in Sportstätten sollte mindestens in einem Sanitärraum eine Liege vorgesehen werden.“

Eine weitergehende Beschreibung der Anforderungen an eine „Toilette für alle“ („changing places“) findet sich in der Planungsgrundlage DIN 18040-1 nicht.
Dies trifft im Übrigen auch auf Baby-Wickeltische zu …

Hier ist ein [↗] Link zum Download der Planungsgrundlage DIN 18040-1 in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB), die im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2014 (GABl 2014, Nr. 12, Seiten 738 – 867) veröffentlicht wurde.

Bitte beachten: Das Dokument ist mit knapp 65 MB recht groß, sodass der Download eine gewisse Zeit dauern kann.

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